Hotelrichtlinien

Sehr geehrte Gäste,

Wir engagieren uns für Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung im Sivota Sun Side Serenity Hotel. Ab dem 1. Januar 2024 wird gemäß Artikel 30 des Gesetzes 5073/2023 der griechischen Regierung eine neue Umweltgebühr, bekannt als die Klimakrisen-Resilienzgebühr, eingeführt.

Was Sie wissen müssen:

  • Gültigkeitsdatum: Die Gebühr gilt für alle Buchungen mit einem Check-in-Datum nach dem 1. Januar 2025.
  • Gebührendetails: Diese Gebühr wird pro Zimmer und Nacht erhoben und variiert je nach Art der Unterkunft und dem Aufenthaltszeitraum. Für 4-Sterne-Hotels wie das Sivota Sun Side Serenity beträgt die Gebühr von März bis Oktober 10,00 € pro Nacht und von November bis Februar 4,00 € pro Nacht.
  • Erhebungsverfahren: Die Gebühr wird beim Check-in von den Gästen eingezogen. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr gemäß der neuen Gesetzgebung obligatorisch ist.

Ihr Beitrag durch diese Gebühr unterstützt direkt Umweltinitiativen und hilft, die Resilienz gegen die Klimakrise zu stärken.

Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit, um unsere Bemühungen für eine nachhaltigere Zukunft zu unterstützen.

Vielen Dank, dass Sie sich für unseren Aufenthalt entschieden haben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen,
Das Team des Sivota Sun Side Serenity Hotels

RICHTLINIE GEGEN GEWALT UND BELÄSTIGUNG
UND DIE VERWALTUNG VON INTERNEN BESCHWERDEN GEMÄSS DEN ARTIKELN Nr. 9 & 10 DES GESETZES 4808/2021

Unternehmen: Hotel Appartements ATTIKA Ein-Personen-Gesellschaft IKE (Sivota Sun Side Serenity Hotel)
Arbeitgeberdaten - Rechtlicher Vertreter:
FAMILIENNAME: KARAMBELAS
VORNAME: ATHANASIOS
VATERNAME: IOANNIS
STEUERID: 074055019
Steuerbüro: IGOUMENITSA
WOHNADRESSE: Karolou Papoulia & Ikkou Str. - 45221 - Ioannina

  1. Die Unterkunft Sivota Sun Side Serenity erfüllt alle Maßnahmen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen des Teils 2 des Gesetzes 4808/2021 zur Prävention und Handhabung aller Formen von Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsbasierter Gewalt und sexueller Belästigung.
  2. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu etablieren, das die Menschenwürde respektiert, fördert und sicherstellt sowie das Recht jeder Person auf einen Arbeitsplatz frei von Gewalt und Belästigung gewährleistet. Unser Unternehmen erklärt, dass es das Recht eines jeden Mitarbeiters auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung anerkennt und respektiert und solches Verhalten in jeglicher Form von jeder Person nicht toleriert.
  3. Diese Richtlinie wird gemäß den Artikeln 9 und 10 des Gesetzes 4808/2021 und der entsprechenden regulatorischen Gesetzgebung angenommen und gilt für die in Absatz 1 des Artikels 3 des Gesetzes 4808/2021 genannten Personen.

A. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz:

  • Jegliche Form von Gewalt (körperlich, verbal und psychologisch) am Arbeitsplatz ist strengstens untersagt. Arbeitsbeziehungen werden von den Prinzipien der Kameradschaft, Anstand und Freundlichkeit geleitet. Aggressives, belästigendes oder einfach unhöfliches Verhalten sollte vermieden werden. Ein striktes Festhalten an Hierarchie und Disziplin sollte keine Entschuldigung für unangemessenes Verhalten sein.
  • Abteilungsleiter (die das Managementrecht ausüben) und die Hotelleitung sind dafür verantwortlich, die Einhaltung aller oben genannten Prinzipien zu überwachen und sicherzustellen.
  • Jedes Teammitglied wird während seiner anfänglichen Einarbeitung über die Unternehmenskultur und die sie leitenden Prinzipien informiert. Sie werden ermutigt, alles anzusprechen, was sie stört und von diesen Prinzipien abweicht.

B. Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden:

  • Im Falle eines solchen Vorfalls hat jedes Mitarbeiter das Recht, den Vorfall zu melden oder eine Beschwerde beim zuständigen Abteilungsleiter einzureichen. Der Abteilungsleiter, der als „Verbindungsperson“ mit dem Unternehmen fungiert, ist verpflichtet, den Vorfall der Hotelleitung zu melden, damit notwendige Maßnahmen ergriffen werden können.
  • Jeder Mitarbeiter hat auch das Recht, in besonderen Fällen (nach eigenem Ermessen und abhängig vom Vorfall) den Abteilungsleiter zu umgehen und sich direkt an die Hotelleitung zu wenden.
  • Die Abteilungsleiter und die Hotelleitung können auch beratend und unterstützend in anderen Fällen von Gewalt, wie zum Beispiel häuslicher Gewalt, tätig werden.
  • Alle Informationen oder Berichte, die entweder an die Abteilungsleiter oder die Leitung gemacht werden, bleiben strikt vertraulich.
  • Das Unternehmen verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jede Untersuchung und Prüfung von Beschwerden unparteiisch durchgeführt wird, mit größtem Schutz der Vertraulichkeit und der persönlichen Daten der Opfer und der Angeklagten. Jegliche „Vergeltungsmaßnahmen“ gegen betroffene oder beteiligte Personen sind ebenfalls ausdrücklich verboten.
  • Alle „Entscheidungen“ oder Konsequenzen bei Feststellung von Verstößen liegen in der endgültigen Verantwortung der Hotelleitung. Die Konsequenzen können, je nach Schwere des Vorfalls, eine Verwarnung, einen Tadel, eine obligatorische Freistellung von der Arbeit oder sogar eine Kündigung des Vertrags umfassen, zusätzlich zu möglichen Meldungen an die zuständigen Behörden.
  • Die Hotelleitung ist schließlich verpflichtet, alles zu melden und zu erleichtern, was von den zuständigen Behörden verlangt oder benötigt wird.